Häufige Fragen zum Immobilienkauf in Spanien
Was Sie vor dem Immobilienkauf in Spanien wissen sollten: Ablauf, Kosten, Steuern und Hypothek
Ablauf des Kaufs
Können Ausländer in Spanien eine Immobilie kaufen?
Ja. Weder ein Wohnsitz noch die spanische Staatsbürgerschaft sind nötig: Ausländer kaufen zu denselben Bedingungen wie Spanier. Unverzichtbar ist die NIE (Identifikationsnummer für Ausländer) und in der Praxis ein spanisches Bankkonto für Zahlungen und laufende Rechnungen.
Welche Schritte hat der Immobilienkauf?
- Budget, Region und Immobilientyp festlegen.
- Objekt auswählen und reservieren: Es wird für einige Tage vom Markt genommen.
- Rechtliche Prüfung: Nota simple, Belastungen, Genehmigungen und baurechtlicher Status.
- Arras-Vertrag: Ein Teil des Kaufpreises wird gezahlt, üblicherweise rund 10 %.
- Unterzeichnung der Urkunde vor dem Notar und Zahlung des Restbetrags.
- Eintragung im Grundbuch und Anmeldung der Versorgungsverträge.
Was ist die NIE und wie bekomme ich sie?
Die NIE ist die steuerliche Identifikationsnummer, die jeder Ausländer für Immobilienkauf, Kontoeröffnung und Steuerzahlungen in Spanien braucht. Sie wird bei einem spanischen Konsulat, bei einer Ausländerbehörde oder Polizeidienststelle in Spanien oder über einen Bevollmächtigten beantragt. Die Dauer reicht je nach Behörde von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Wir beraten Sie gern zum Ablauf.
Kann ich kaufen, ohne nach Spanien zu reisen?
Ja. Sie können einer Vertrauensperson (zum Beispiel einem Anwalt) bei einem Notar oder einem spanischen Konsulat in Ihrem Land eine notarielle Vollmacht erteilen, damit sie die Urkunde unterzeichnet und die Formalitäten in Ihrem Namen erledigt. Wir empfehlen unabhängige Rechtsberatung und die Prüfung der Unterlagen in Ihrer Sprache vor der Unterschrift.
Was ist der Unterschied zwischen Reservierung und Arras-Vertrag?
Die Reservierung ist eine kleine Zahlung, die das Objekt für einige Tage vom Markt nimmt, während die Unterlagen geprüft werden. Arras sind eine höhere Anzahlung, meist rund 10 %: Tritt der Käufer zurück, verliert er sie; tritt der Verkäufer zurück, muss er sie doppelt zurückzahlen (arras penitenciales, sofern nichts anderes vereinbart). Lesen Sie den Vertrag immer, bevor Sie zahlen.
Was ist eine Nota simple und warum ist sie wichtig?
Das ist ein Informationsauszug aus dem Grundbuch mit dem aktuellen Eigentümer, der Beschreibung des Grundstücks und seinen Belastungen (Hypotheken, Pfändungen, Dienstbarkeiten). Damit lässt sich prüfen, dass der Verkäufer wirklich Eigentümer ist und keine verdeckten Schulden bestehen. Sie muss aktuell sein: Man fordert sie vor der Reservierung und noch einmal kurz vor der Unterzeichnung an.
Wie wird eine Neubauimmobilie bezahlt?
Üblich sind eine Reservierung zu Beginn, Teilzahlungen nach dem Zeitplan des Vertrags während der Bauzeit und der Restbetrag bei Übergabe vor dem Notar. Während des Baus gezahlte Beträge muss der Bauträger durch eine Bankbürgschaft oder Versicherung absichern. Der genaue Zeitplan hängt vom Projekt ab: Lassen Sie ihn sich vor der Reservierung schriftlich geben.
Kosten und Steuern
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?
Richtwert: etwa 11 % bis 14 % des Kaufpreises in der Region Valencia.
- Bestandsimmobilie: Grunderwerbsteuer (ITP), 10 % im Regelsatz.
- Neubau: Mehrwertsteuer 10 % plus Stempelsteuer (AJD) 1,5 %.
- Hinzu kommen Notar, Grundbuch und Gestoría, zusammen meist rund 1–2 %.
Die Sätze können sich ändern, in Einzelfällen gelten ermäßigte Sätze: Bestätigen Sie sie vor der Unterschrift.
Welche Steuern und Kosten fallen jedes Jahr an?
Jedes Jahr: IBI (kommunale Grundsteuer auf Basis des Katasterwerts), Müllgebühr, Gemeinschaftskosten, Gebäudeversicherung und Nebenkosten. Nichtansässige müssen außerdem jährlich das Modelo 210 (IRNR) für das fiktive Einkommen der Immobilie abgeben, auch wenn sie nicht vermietet wird; bei Vermietung wird das Einkommen versteuert. Die Beträge hängen von der Gemeinde und vom Katasterwert ab.
Welche Steuern zahlt ein Verkäufer?
Hauptsächlich die Steuer auf den Veräußerungsgewinn (IRPF für Ansässige, IRNR für Nichtansässige) und die kommunale Plusvalía, die an die Gemeinde geht. Ist der Verkäufer nicht ansässig, behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein und führt sie als Vorauszahlung an das Finanzamt ab. Es können Befreiungen und Abzüge gelten: Lassen Sie sich zu Ihrem Fall steuerlich beraten.
Finanzierung
Kann ein Nichtansässiger in Spanien eine Hypothek bekommen?
Ja, aber zu anderen Bedingungen als Ansässige. Banken finanzieren Nichtansässigen meist etwa 60–70 % des Schätzwerts (Ansässigen mehr), Steuern und Kaufnebenkosten werden in der Regel nicht mitfinanziert. Geprüft werden Einkommen, Schulden und die Bewertung der Immobilie; Laufzeit und Zins hängen von Bank und Profil ab. Sinnvoll ist eine Vorabzusage vor der Unterzeichnung der Arras.
Aufenthalt und erste Schritte
Gibt mir ein Immobilienkauf das Recht, in Spanien zu leben?
Nein. Spanien hat das Aufenthaltsvisum für Immobilieninvestitionen („Golden Visa“) abgeschafft: Seit dem 3. April 2025 werden keine neuen Anträge angenommen. Um in Spanien zu leben, braucht man einen anderen Weg (zum Beispiel Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit, Arbeit, Digital Nomad, Studium oder Familiennachzug), jeweils mit eigenen Anforderungen. Für EU-/EWR-Bürger gilt ein eigenes Anmeldeverfahren.
Wie fange ich mit RSC Property an?
Senden Sie uns eine Anfrage oder schreiben Sie uns per WhatsApp: Wir fragen nach Budget, Region, Immobilientyp und Zeitrahmen und senden Ihnen eine passende Auswahl. Danach organisieren wir die Besichtigungen und begleiten Sie bis zur Unterzeichnung.
Die Angaben sind unverbindlich, wurden im Oktober 2026 geprüft und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuersätze und Anforderungen können sich ändern.
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